Geologiedatengesetz - GeoIDG

Nach Geologiedatengesetz (GeoIDG) müssen geologische Untersuchungen den entsprechenden Landesbehörden angezeigt und die Untersuchungsergebnisse übermittelt werden.

Das Bundesgesetz wird in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. In Hessen betrifft es, unter bestimmten Voraussetzungen, B.Sc.-, M.Sc.- und PhD-Abschlussarbeiten.

So muss bei Geländearbeiten mit Datenerhebung immer geprüft werden, ob diese im entsprechenden Bundesland angezeigt werden müssen.

Übersicht der Länderumsetzungen

Bundesland
Baden-Württemberg Portal
Bayern Informationen Portal
Berlin Portal
Brandenburg Informationen Portal
Hessen Informationen Portal
Mecklenburg-Vorpommern Informationen Portal
Niedersachsen, Bremen, Hamburg,
Schleswig-Holstein,
Nord- und Ostsee (AWZ)
Informationen Portal
Nordrhein-Westfalen Informationen Portal
Rheinland-Pfalz Informationen Portal
Saarland Portal
Sachsen-Anhalt Informationen Portal
Sachsen Informationen Portal
Thüringen Informationen Portal

Zum vollständigen Gesetzestext.

GeoIDG - Gesetze im Internet