Nach Geologiedatengesetz (GeoIDG) müssen geologische Untersuchungen den entsprechenden Landesbehörden angezeigt und die Untersuchungsergebnisse übermittelt werden.
Das Bundesgesetz wird in den Bundesländern unterschiedlich umgesetzt. In Hessen betrifft es, unter bestimmten Voraussetzungen, B.Sc.-, M.Sc.- und PhD-Abschlussarbeiten.
So muss bei Geländearbeiten mit Datenerhebung immer geprüft werden, ob diese im entsprechenden Bundesland angezeigt werden müssen.